Donnerstag, Oktober 19, 2006

Winterreifen-Pflicht ab 1.1.2006 gesetzlich vorgeschrieben

Seit dem 1. Januar 2006 ist in einer Erweiterung der Straßenverkehrsordnung die Pflicht zum Fahren mit "geeigneter Bereifung" gesetzlich vorgeschrieben. Folgender Satz wurde in der StVO ergänzt:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage".
Was zunächst schwammig klingt heißt für den Fahrer der winterlichen Witterungsverhältnissen ausgesetzt ist ganz klar: M+S-Reifen sind Pflicht. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und die Einschränkung der Versicherungsleistung.

Unscharf klingt die Formulierung, weil das Gesetz keine technischen Produkte wie "Winterreifen" oder "Sommerreifen" definieren und vorschreiben kann. Die gesetzliche Verschrift verfolgt ein Ziel, das mit dem Begriff "geeignete Bereifung" ausreichend beschrieben wird.

Ob also z.B. auch Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) diesen Zweck erfüllen kann liegt immer an den tatsächlichen Witterungsverhältnissen (Schnee, Matsch, Eis, Hagel,...) und im Ermessen der urteilenden Instanz.

Jedem sollte natürlich klar sein, dass selbst günstige Winterreifen in jedem Fall selbst den besten Sommerreifen vorzuziehen sind.

Freitag, Oktober 06, 2006

Winterreifen: Bußgelder und Versicherungsschutz

Die von der Bundesregierung verabschiedete neue Strassenverkehrsordnung sieht vor, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen das Fahrzeug künftig mit geeigneten Reifen ausgerüstet sein muss. Bei Verstößen drohen Bußgelder und gegebenenfalls eine Reduzierung des Versicherungsschutzes.
Demnach ist allen Autofahrern dringenst zu empfehlen vor dem Winter auf M+S-Reifen umzusteigen um ihren Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Schließlich gibt es auch günstige Winterreifen und man schont durch den Wechsel nicht nur seine Geldbörse, sondern auch die Gesundheit weiterer Verkehrsteilnehmer.