Winterreifen-Pflicht ab 1.1.2006 gesetzlich vorgeschrieben
Seit dem 1. Januar 2006 ist in einer Erweiterung der Straßenverkehrsordnung die Pflicht zum Fahren mit "geeigneter Bereifung" gesetzlich vorgeschrieben. Folgender Satz wurde in der StVO ergänzt:"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage".Was zunächst schwammig klingt heißt für den Fahrer der winterlichen Witterungsverhältnissen ausgesetzt ist ganz klar: M+S-Reifen sind Pflicht. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und die Einschränkung der Versicherungsleistung.
Unscharf klingt die Formulierung, weil das Gesetz keine technischen Produkte wie "Winterreifen" oder "Sommerreifen" definieren und vorschreiben kann. Die gesetzliche Verschrift verfolgt ein Ziel, das mit dem Begriff "geeignete Bereifung" ausreichend beschrieben wird.
Ob also z.B. auch Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) diesen Zweck erfüllen kann liegt immer an den tatsächlichen Witterungsverhältnissen (Schnee, Matsch, Eis, Hagel,...) und im Ermessen der urteilenden Instanz.
Jedem sollte natürlich klar sein, dass selbst günstige Winterreifen in jedem Fall selbst den besten Sommerreifen vorzuziehen sind.
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